Verlängerung der Altfallregelung um 2 Jahre wird Kettenduldungen nicht beenden
Die Verlängerung der Altfallregelung um 2 Jahre ist ein Minimalkonsens, der zumindest verhindert, dass Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach dieser Regelung erhalten haben, ab dem 1.1.2010 wieder in die Duldung zurückfallen. Die Wirksamkeit dieser Verlängerung wird davon abhängen, dass an den Nachweis des Bemühens um die Lebensunterhaltssicherung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.
Wir bedauern, dass sich die Innenminister nicht zu einer grundsätzlichen Reform der Altfallregelung durchringen konnten, um die unsäglichen Kettenduldungen endlich zu beenden. Durch die Ausschlussgründe hat ein großer Teil der Flüchtlinge keine Chance, unter diese Regelung zu fallen.
Wir fordern weiterhin, eine gesetzliche Regelung für ein Bleiberecht zu schaffen, das diesen Namen verdient.
Dazu gehört für uns:
- Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch gewährt werden, wenn Menschen nicht arbeiten können, weil sie z. B. krank oder alt sind, Kinder erziehen oder Angehörige pflegen.
- Hier geborene oder aufgewachsene Jugendliche und junge Erwachsene müssen ein gesichertes Bleiberecht erhalten, ohne dass damit die Familien auseinandergerissen werden, weil auf die Ausreise der Eltern bestanden wird.
- Unterbrechungen des Aufenthaltes dürfen nicht zu einem Verlust des Bleiberechts führen; frühere Aufenthaltszeiten sollten angerechnet werden.
- Die Bleiberechtsregelung muss auch für Personen greifen, die noch im Asylverfahren sind.
- Straftaten bei einzelnen Personen dürfen nicht dazu führen, dass auch alle anderen Familienmitglieder von der Altfallregelung ausgeschlossen werden.
- Die Stichtagsregelung muss aufgehoben und stattdessen eine Mindestaufenthaltsdauer eingeführt werden.
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Langer Garten 23 B
D – 31137 Hildesheim
Tel. 05121 – 15605
Fax 05121 – 31609
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