Anlässlich der Innenministerkonferenz in Bremen erneuert PRO ASYL die Forderung nach umfassenden Verbesserungen der Bleiberechtsregelung. Die im Vorfeld der Konferenz nach außen gedrungenen Äußerungen einzelner Innenminister stimmen jedoch skeptisch. Es zeichnet sich ab, dass die IMK lediglich eine Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung beschließen wird. Damit werden voraussichtlich deren Mängel fortgeschrieben.
Zum 30. September 2009 waren von gut 39.000 nach der bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung erteilten Aufenthaltserlebnissen mehr als 29.000 Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“. Dies entspricht 73,85 Prozent. Die geforderte eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes konnte in diesen Fällen nicht nachgewiesen werden. In Zeiten der Wirtschaftskrise, die zunehmend auf die Arbeitsmarktsituation der prekär Beschäftigten durchschlägt, ist dies kein Wunder. Durch langjährige Desintegrationspolitik an der Arbeitsaufnahme gehindert, wird für die Betroffenen die Arbeitsmarktintegration jetzt zum zentralen Kriterium.
Zu befürchten ist, dass ein IMK-Beschluss, der aussichtsreiche Bemühungen um eine Lebensunterhaltssicherung durch Arbeit fordert und dies in unbestimmte Rechtsbegriffe kleidet, den Ausländerbehörden letztlich ein weites Ermessen einräumt, Menschen von der Bleiberechtsregelung auszuschließen. Das Beste, was die Betroffenen selbst zur Zeit zur Verbesserung ihrer Situation tun könnten, wäre die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, bei Jüngeren die Bemühung um Schulabschlüsse und Ausbildung. Dem müsste die Innenministerkonferenz durch eine entsprechende Veränderung der Bleiberechtsregelung Rechnung tragen.
Restriktiv gefasste Ausschlussgründe und die Festlegung auf den Einreisestichtag 1. Juli 2007 ließen ohnehin viele Geduldete von vorneherein ohne Chance auf ein Bleiberecht. Es steht zu befürchten, dass das Schicksal Alter, Kranker und Behinderter auch bei dieser Innenministerkonferenz keine Beachtung findet. (PRO ASYL hat sich mit den Vorschlägen im Vorfeld der Innenministerkonferenz in einem Papier „Hartherzige Vorschläge zum Bleiberecht“ auseinandergesetzt.)
PRO ASYL fordert die Innenministerkonferenz außerdem auf, einen Abschiebungsstopp für die Angehörigen der Minderheiten (Roma, Ashkali sowie sogenannte Ägypter) aus dem Kosovo zu beschließen. Mit dem Beginn von Roma-Abschiebungen bereits vor Inkrafttreten des verhandelten Rückübernahmeabkommens setzen sich die politisch Verantwortlichen in Deutschland in direkten Widerspruch zu den Empfehlungen praktisch aller international relevanten Gremien und Nichtregierungsorganisationen. Grundlegende Rechte und Menschenrechte stehen für die Roma im Kosovo weiterhin nur auf dem Papier.
Der IMK hat PRO ASYL im Vorfeld weitere flüchtlingsspezifische Anliegen übermittelt, so zu den Folgen des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens, zu Flüchtlingen aus Afghanistan und aus dem Iran.
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