Dienstag, 8. Dezember 2009

Chance zu großzügiger Regelung verpasst

PRESSEMITTEILUNG, 04.12.2009
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern zum Beschluss der Länderinnenminister:

Chance zu großzügiger Regelung verpasst

Verlängerung der Altfallregelung um 2 Jahre löst das Problem der Kettenduldungen nicht

Die Verlängerung der Altfallregelung um 2 Jahre ist nach Ansicht des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern lediglich ein Minimalkonsens. Er verhindert, dass Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach dieser Regelung haben, ab dem 1.01.2010 wieder in die Duldung zurückfallen. Damit wird den Betroffenen zunächst etwas Luft verschafft. Das sowie die Anerkennung von Bemühungen, eine Arbeit zu finden, ist zunächst zu begrüßen. Das Problem der Unsicherheit für die Flüchtlinge mit vorläufigem Bleiberecht verschiebt sich nun jedoch auf Ende 2011. Der Minimalkonsens führt aber auch dazu, dass Kettenduldungen nicht abgeschafft werden.
"Ende 2011 werden wir wieder vor der Frage stehen, was aus denen wird, die dann schon 10 bzw. 12 Jahre hier sind und ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend sichern können.", so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende Flüchtlingsrat MV.

Mehrfach haben Flüchtlingsorganisationen und auch die Kirchen angemahnt, die Regelung selbst zu ändern sowie weitere Gruppen, die ansonsten aufgrund von Krankheit, Behinderungen o.ä. nicht arbeiten können, einzubeziehen. Das ist nach Ansicht des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern nun Aufgabe des Bundesgesetzgebers. „Die gewonnene Zeit sollte dazu genutzt werden, um endlich eine großzügige Bleiberechtsregelung zu finden, die unabhängig von Stichtagen nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer, z. B. fünf Jahren, Bleiberecht gewährt.“, erklärt Seemann-Katz weiter.
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern setzt sich weiterhin für ein großzügiges Bleiberecht ein, das seinen Namen auch verdient. Dazu gehört nach seiner Ansicht, dass auch Aufenthalt gewährt werden muss, wenn Menschen nicht arbeiten können, weil sie z. B. traumatisiert, krank oder alt sind, Kinder erziehen oder Angehörige pflegen.

Hier geborene oder aufgewachsene Jugendliche und junge Erwachsene müssen ein gesichertes Bleiberecht erhalten, ohne dass damit die Familien auseinander gerissen werden, weil auf der Ausreise der Eltern bestanden wird.

Die Vielzahl der Ausschlussgründe gehört nach Ansicht des Flüchtlingsrates abgeschafft. Die Stichtagsregelung muss aufgehoben und stattdessen eine Mindestaufenthaltsdauer eingeführt werden.

Bei Fragen Ulrike Seemann-Katz: 0172-3244842

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